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   OLG Hamm, 13.02.2015 - I-15 W 313/14   

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https://dejure.org/2015,12508
OLG Hamm, 13.02.2015 - I-15 W 313/14 (https://dejure.org/2015,12508)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.02.2015 - I-15 W 313/14 (https://dejure.org/2015,12508)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 2015 - I-15 W 313/14 (https://dejure.org/2015,12508)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2358
    Zu den Voraussetzungen der öffentlichen Aufforderung zur Anmeldung von Erbrechten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkungspflicht des Erben hinsichtlich der Nachforschung nach weiteren, bislang unbekannten Erben im Erbscheinsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Nachlassgericht - Aufgebot unbekannter Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2358
    Mitwirkungspflicht des Erben hinsichtlich der Nachforschung nach weiteren, bislang unbekannten Erben im Erbscheinsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufgebotsverfahren zur Ermittlung von Erben der dritten Ordnung

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Erbin muss im Erbscheinverfahren keinen Erbenermittler einschalten, um weitere Erben zu finden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufgebotsverfahren zur Ermittlung von Erben der dritten Ordnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1160
  • MDR 2015, 900
  • FGPrax 2015, 175
  • FamRZ 2015, 1649
  • Rpfleger 2015, 555
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 28.10.1993 - 83 T 563/92
    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2015 - 15 W 313/14
    Vielmehr ist in derartigen Fällen, in denen nach Ausschöpfung aller anderen sinnvollen Erkenntnisquellen nicht bekannt ist, ob eine vorrangig oder gleichrangig erbberechtigte Person überhaupt gelebt hat, das Aufgebotsverfahren gemäß § 2358 Abs. 2 BGB die sachgerechte und sogar gebotene Vorgehensweise (vgl. auch KG Rpfleger 1970, 339, 340; LG Berlin Rpfleger 1994, 255).
  • BGH, 08.02.2023 - IV ZB 16/22

    Zulässigkeit eines Erbscheinsantrags trotz Nichtangabe der vom Gesetz geforderten

    Grundsätzlich hat nämlich das Nachlassgericht die erforderlichen Ermittlungen gemäß § 2358 BGB a.F., § 26 FamFG von Amts wegen durchzuführen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2015, 1160 [juris Rn. 16]).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 20 W 264/20

    Mitwirkungspflicht des Antragstellers im Erbscheinsverfahren und

    Vereinzelt findet sich dieser Standpunkt auch in der Rechtsprechung (OLG Hamm NJW-RR 2015, 1160).

    Fraglich bleibt, ob sie gehalten wäre, dies zu tun (vgl. verneinend zur Obliegenheit, privat einen Erbenermittler zu beauftragen, OLG Hamm NJW-RR 2015, 1160, 1161).

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